Wenn sie ihr Kind taufen lassen wollen, wenden sie sich an das Sekretariat und melden sie die Taufe an.
Es werden dabei auch die für die Taufbucheintragung erforderlichen Daten erhoben.(Geburtsurkunde des Kindes, Taufscheine der Eltern wenn sie nicht in Weistrach getauft worden sind, Trauschein wenn sie nicht in Weistrach geheiratet haben bzw getauft worden sind, bzw. staatl. Heiratsurkunde der Eltern (sofern vorhanden) werden dafür benötigt.)
In den Wochen vor der Taufe kommt der Taufspender (Priester oder Diakon) zu einem Taufgespräch (der Termin dafür wird telefonisch vereinbart). Dabei wird der Ablauf und die Gestaltung der Tauffeier besprochen. Auf jeden Fall sollen bei diesem Gespräch Vater und Mutter des Täuflings dabei sein, nach Möglichkeit auch die Paten.
Für unsere Schautafel in der Pfarrkirche bitten wir Sie, uns rechtzeitig ein Foto des Täuflings zur Verfügung zu stellen.
Für Namenstage empfehlen wir heiligenlexikon.de
Wenn beide Eltern ausgetreten sind und um die Taufe ihres Kindes bitten ist folgendes zu beachten.
Auch dann ist die Taufe des Kindes möglich, es ist aber eine längere Begleitung der Eltern und des Paten vorgesehen. Sie soll mindesten 3 Treffen beinhalten und 3 Monate vor der Taufe beginnen. Dabei soll das Motiv des Austritts und des Taufwunsches ergründet werden, und Brücken zur Pfarrgemeinde und zum Glauben gelegt werden. Wichtig ist die Bereitschaft dem Kind einen Zugang zum Glauben zu ermöglichen bzw zu unterstützen.